Das Gewissen – Ort der Entscheidung
Da die Entscheidung der Berufung zu folgen über das Gewissen läuft, ist es notwendig, dass dieses Gewissen funktionstüchtig ist. Auch hier gilt es, zwischen einem momentanen Stand der Dinge und einem strukturellen Verhalten zu unterscheiden. Doch müssen gravierende Verformungen des Gewissens, auch wenn sie nicht strukturell sind, überwunden werden, bevor man einen lebenslangen Schritt wagen kann.
Ein paar Beispiele:
- Das heuchlerische Gewissen. Hier wird ein Bild von sich selbst präsentiert, das nicht mit dem übereinstimmt, was man in Wirklichkeit ist. Der Wert einer Sache wird davon abhängig gemacht, ob man dadurch ins Rampenlicht gestellt wird oder nicht. So jemand wird, wenn er zum Beispiel aus einem tiefreligiösen Umfeld kommt, womöglich ins Priesterseminar gehen, weil es in seinem Umfeld als positiv bewertet wird, nicht aber, weil er davon innerlich überzeugt ist. Er würde es tun, weil er den Erwartungen von Verwandten oder Freunden entsprechen oder jemanden nicht enttäuschen will.
- Das von Skrupel befallene Gewissen. So ein Mensch sieht überall Sünde, auch dort, wo es keine gibt. Hier geht es um Haarspalterei und Perfektionismus, aber nicht um den Willen des Herrn, weil man nach Selbstbestätigung sucht. Man läuft hier Gefahr, eine Entscheidung aus Angst zu treffen, weil man meint, sich sonst zu versündigen. Oder man trifft überhaupt keine Entscheidung, aus Angst, einen Fehler zu begehen.
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